Page 19 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Februar-Ausgabe 2025
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AKTUELLES
Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Am 23. November 2024 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern statt. Wir informieren zusam-
mengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern“.
Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31. Dezember 2023 wurde vorgelegt und von der Kammerversammlung festge-
stellt. Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes geben wir nachstehend die wichtigsten Daten des Geschäfts-
berichtes 2023 bekannt:
1. Geschäftsbericht 2023
Aktiva TEUR Passiva TEUR
I. Immobilien-Direktbestand und 65.769 I. Rücklage 110.146
Immobilienfonds
II. Beteiligungen 326.666 II. Deckungsrückstellung 1.835.767
III. Aktien und Anteile an Wertpapierfonds 897.775 III. Rückstellung für künftige 57.697
Leistungsverbesserungen
IV. Namensschuldverschreibungen 479.861 IV. Sonstige Passiva 2.261
V. Schuldscheinforderungen und Darlehen 102.307
VI. Übrige Kapitalanlagen 117.046
VII. Sonstige Aktiva 16.447
Bilanzsumme 2.005.871 Bilanzsumme 2.005.871
1.639.535
Erträge TEUR Aufwendungen TEUR
I. Beiträge 111.278 I. Aufwendungen für Versicherungsfälle 62.549
II. Erträge aus der Rückstellung für 0 II. Zuweisungen zur Rücklage 2.969
künftige Leistungsverbesserungen
III. Erträge aus Immobilien-Direktbestand und 1.823 III. Zuweisungen zur Deckungsrückstellung 49.490
grundstücksgleichen Rechten
IV. Zinsen und Erträge aus Kapitalanlagen 67.658 IV. Zuweisungen zur Rückstellung für 55.204
künftige Leistungsverbesserungen
V. Sonstige Erträge 73 V. Abschreibungen auf Kapitalanlagen 6.430
VI. Personal-/Sachkosten 4.133
VII. Sonstige Aufwendungen 57
Summe 180.832 Summe 180.832
2. Leistungsanpassungen ab 1. Januar 2025
Auf Vorschlag von Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss des Versorgungswerkes hat die Kammerversammlung folgende Beschlüs-
se gefasst:
2.1 Für das Jahr 2025 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 99,05 € festgesetzt.
2.2 Die am 31. Dezember 2024 laufenden Renten und die nach § 17 Absatz 3 Sätze 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenan-
wartschaften werden ab 1. Januar 2025 um 1,50 % erhöht.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern hat diese Beschlüsse am 06.12.2024
im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Referat Gesundheits- und
Heilberufe, Aufsicht über Körperschaften der Selbstverwaltung, genehmigt.
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