Page 23 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Dezember-Ausgabe 2024
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RECHT
Siebente Änderung der Gebührensatzung
der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Aufgrund § 23 Absatz 2 Nr. 9 i.V.m. § 12 Absatz 2 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993,
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1036,1038), wird die Gebührensatzung vom
10. Dezember 2008 (AmtsBl. M-V/AAz. S. 1513; Ärztebl. M-V 2009 S. 10), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Januar 2024
(AmtsBl. M-V/AAz. 2024 S. 74; Ärztebl. M-V 2024, S. 62), wie folgt geändert:
Artikel 1 2.3 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertig-
keit von Diplomen, Zeugnissen und sonstigen
Befähigungs nachweisen anderer Staaten
Gebührenverzeichnis der Ärztekammer M-V 2.3.1 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertig- 430,00 €
gültig ab 1. Januar 2025 keit mit Prüfung
2.3.2 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit 105,00 €
1 Allgemeine Gebühren ohne Prüfung
2.4 Wiederholungsprüfung 360,00 €
1.1 Zweitausfertigung von Arztausweisen 20,00 € 2.5 Kenntnisprüfung gemäß Bundesärzte-
und Urkunden ordnung in Verbindung mit der
1.2 Mahngebühr 15,00 € Approbationsordnung 640,00 €
1.3 Bearbeitungsgebühr für Vollstreckung 50,00 € 2.6 Fachsprachenprüfung 700,00 €
1.4 Durchführung eines Widerspruchsverfahrens 170,00 € 2.7 Bereitstellung eines Prüfungstermins 150,00 €
Wird dem Widerspruch ganz oder teilweise nach Absage durch den zu Prüfenden ohne
stattgegeben, ermäßigt sich die Gebühr wichtigen Grund
entsprechend. 2.8 Verfahren zur Erteilung einer
1.5 Herstellen und Überlassung von Ablichtungen Weiterbildungsbefugnis 100,00 €
für Nichtkammermitglieder 2.9 Verfahren zur Zulassung als
- für die ersten 50 Seiten 0,50 € Weiterbildungsstätte 200,00 €
- für jede weitere Seite 0,15 € Kammermitglied 150,00 €
1.6 Ausstellen eines Schildes „Arzt im Notfall“ 15,00 € 2.10 Verfahren zur Anerkennung der
1.7 Bescheinigungen 35,00 € Kursweiterbildung und der Kursleitung 100,00 €
(u. a. Konformitätsbescheinigung [EU oder Kammermitglieder 75,00 €
Drittstaat], Unbedenklichkeitsbescheinigung,
Bestätigung von Weiterbildungsabschnitten, 3 Gebühren Berufsausbildung Arzthelferinnen/
Vorbeglaubigungsvermerk) Medizinische Fachangestellte
1.8 Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde 60,00 €
oder Kenntnisse im Strahlenschutz nach der 3.1 Abschlussprüfung, einschl. Zulassung und
Strahlenschutzverordnung Zeugnis 170,00 €
1.9 Gutachterbenennung für Privatpersonen 55,00 € 3.2 Zwischenprüfung, einschl. Ergebnismitteilung 45,00 €
3.3 Wiederholungsprüfung einschl. Zeugnis 120,00 €
2 Gebühren für die Weiterbildung 3.4 Anerkennung von Fortbildungs-
veranstaltungen außerhalb der Kammer 20,00 €
2.1 Verfahren mit Prüfung 400,00 €
Verfahren erste Facharztanerkennung 225,00 € 4 Gebühren Fortbildung
2.2 Verfahren ohne Prüfung 55,00 €
4.1 Zertifizierung von Veranstaltungen mit
einer Teilnahmegebühr 55,00 €
AUSGABE 12/2024 34. JAHRGANG Seite 451