Page 23 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Dezember-Ausgabe 2024
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RECHT



      Siebente Änderung der Gebührensatzung



      der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern


      Aufgrund § 23 Absatz 2 Nr. 9 i.V.m. § 12 Absatz 2 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993,
      zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1036,1038), wird die Gebührensatzung vom
      10. Dezember 2008 (AmtsBl. M-V/AAz. S. 1513; Ärztebl. M-V 2009 S. 10), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Januar 2024
      (AmtsBl. M-V/AAz. 2024 S. 74; Ärztebl. M-V 2024, S. 62), wie folgt geändert:

      Artikel 1                                            2.3  Verfahren zur Feststellung der Gleichwertig-
                                                                keit von Diplomen, Zeugnissen und sonstigen
                                                                Befähigungs nachweisen anderer Staaten
      Gebührenverzeichnis der Ärztekammer M-V              2.3.1 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertig-  430,00 €
      gültig ab 1. Januar 2025                                  keit mit Prüfung
                                                           2.3.2 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit  105,00 €
      1  Allgemeine Gebühren                                    ohne Prüfung
                                                           2.4  Wiederholungsprüfung                   360,00 €
      1.1  Zweitausfertigung von Arztausweisen    20,00 €    2.5   Kenntnisprüfung gemäß Bundesärzte-
          und Urkunden                                          ordnung in Verbindung mit der
      1.2   Mahngebühr                            15,00 €       Approbationsordnung                    640,00 €
      1.3   Bearbeitungsgebühr für Vollstreckung    50,00 €   2.6   Fachsprachenprüfung                700,00 €
      1.4  Durchführung eines Widerspruchsverfahrens   170,00 €  2.7  Bereitstellung eines Prüfungstermins    150,00 €
          Wird dem Widerspruch ganz oder teilweise              nach Absage durch den zu Prüfenden ohne
          stattgegeben, ermäßigt sich die Gebühr                wichtigen Grund
          entsprechend.                                    2.8   Verfahren zur Erteilung einer
      1.5  Herstellen und Überlassung von Ablichtungen          Weiterbildungsbefugnis                 100,00 €
          für Nichtkammermitglieder                        2.9  Verfahren zur Zulassung als
          - für die ersten 50 Seiten               0,50 €       Weiterbildungsstätte                   200,00 €
          - für jede weitere Seite                 0,15 €       Kammermitglied                         150,00 €
      1.6  Ausstellen eines Schildes „Arzt im Notfall“    15,00 €   2.10  Verfahren zur Anerkennung der
      1.7  Bescheinigungen                        35,00 €       Kursweiterbildung und der Kursleitung    100,00 €
          (u. a. Konformitätsbescheinigung [EU oder             Kammermitglieder                        75,00 €
          Drittstaat], Unbedenklichkeitsbescheinigung,
          Bestätigung von Weiterbildungsabschnitten,       3  Gebühren Berufsausbildung Arzthelferinnen/
          Vorbeglaubigungsvermerk)                         Medizinische Fachangestellte
      1.8  Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde    60,00 €
          oder Kenntnisse im Strahlenschutz nach der       3.1  Abschlussprüfung, einschl. Zulassung und
          Strahlenschutzverordnung                              Zeugnis                                170,00 €
      1.9   Gutachterbenennung für Privatpersonen    55,00 €   3.2  Zwischenprüfung, einschl. Ergebnismitteilung  45,00 €
                                                           3.3  Wiederholungsprüfung einschl. Zeugnis   120,00 €
      2  Gebühren für die Weiterbildung                    3.4  Anerkennung von Fortbildungs-
                                                                veranstaltungen außerhalb der Kammer    20,00 €
      2.1  Verfahren mit Prüfung                 400,00 €
          Verfahren erste Facharztanerkennung    225,00 €    4  Gebühren Fortbildung
      2.2  Verfahren ohne Prüfung                 55,00 €
                                                           4.1  Zertifizierung von Veranstaltungen mit
                                                                einer Teilnahmegebühr                    55,00 €


      AUSGABE 12/2024 34. JAHRGANG                                                                          Seite 451
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