Page 4 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Februar-Ausgabe 2025
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EDITORIAL



           GKV – vom Symptom zur Diagnose






           Mit Spannung blickt (nicht nur) ganz Deutschland auf die   (Behandlung) bezahlt. Und dies
           Bundestagswahl in diesem Monat – natürlich auch die Ärzte-  macht sie nicht etwa direkt an
           schaft; hat doch die alte Regierung zahlreiche Projekte nicht   den Leistungserbringer (Arzt,
           mehr umsetzen können. Dauerthema im Hause Lauterbach   Krankenhaus), sondern über
           (und auch der Vorgänger) war die Finanzierung des Gesund-  eine Kassenärztliche Vereini-
           heitswesens. Das GKV-Finanzstärkungsgesetz (2022 be-  gung [KV] (bzw. für Krankenhäu-
           schlossen) kann in seiner Wirkung noch nicht sicher beurteilt   ser über Fallpauschalen). Die KV
           werden;  ob  das  Krankenhausversorgungverbesserungsge-  wiederum bildet aus der Ge-
           setz wirklich Krankenhäuser vor dem Ruin bewahrt, bleibt   samtvergütung einen Honorar-
           abzuwarten;  hinsichtlich  der  Kosten  für  die  Gesetzliche   topf, aus dem die Leistung nach
           Krankenversicherung (GKV) ist es jedenfalls eine Blackbox.  einem Budget vergütet wird. Es       Foto: privat
           Zum Jahreswechsel geriet wieder einmal die private Kran-  liegt auf der Hand, dass dieses
           kenversicherung (PKV) in den Blickpunkt der Medien, dies-  System nicht nur wenig gerecht, sondern vor allem unwirt-
           mal mit der Bevorzugung von privatversicherten Patienten   schaftlich ist.
           in Arztpraxen. Immer wieder wird auch die Einbeziehung al-  Wie wäre es denn, wenn auch der GKV-Patient eine Rech-
           ler Bürger – also auch privat Versicherter und Beamte - in die   nung von seinem Arzt erhält, diese bei seiner Versicherung
           GKV gefordert. Derzeit sind in der Bundesrepublik 74,6 Milli-  einreicht und die dann entsprechend dem versicherten Leis-
           onen Bürger gesetzlich und 4,1 Millionen privat versichert;   tungsumfang bezahlt? Der vom Gesetzgeber vorgegebene
           hinzu kommen 4,6 Millionen Beihilfeempfänger, die z. T. Leis-  Leistungskatalog der GKV könnte entsprechend dem per-
           tungen aus der PKV beziehen. Seriöse Untersuchungen ha-  sönlichen Bedarf ergänzt werden. Zusatzbeiträge würden
           ben gezeigt, dass die Bürgerversicherung die Finanznot der   einen völlig neuen Stellenwert bekommen und nicht mehr
           GKV nicht beheben würde.                             pauschal nach Kassenlage erhoben werden. Die Aufgaben
           Im Vorfeld der Wahl hat der Präsident der Bundesärztekam-  von KV, GBA und Medizinischer Dienst würden sich grundle-
           mer Dr. Klaus Reinhardt die mehrfach auf Ärztetagen artiku-  gend verändern; Beratung von Patienten und Ärzten, Defini-
           lierte Forderung wiederholt, versicherungsfremde Leistun-  tion von Leistungsinhalten und Prüfungsaufgaben sind si-
           gen  durch  Steuermittel  zu  finanzieren  und  die  Mehrwert-  cher anfänglich herausfordernd.
           steuer auf Arzneimittel auf den ermäßigten Satz von 7 Pro-  Doch  wie gesagt:  Eine  Legislatur  ist dafür  zu kurz –  und
           zent zu senken. Letzteres würde der GKV eine Einsparung   schließlich möchte man ja in der nächsten Legislatur wieder
           von ca. 6 Mrd. Euro im Jahr bringen.                 im Parlament sitzen.
           Alle politischen Stabilisierungsmaßnahmen für die GKV mu-
           ten an wie Flickwerk; es ist das Kurieren an Symptomen,                               Dr. Wilfried Schimanke
           ohne zuvor eine sichere Diagnose gestellt zu haben. Zugege-
           ben: Bei dem komplexen System  Gesundheitswesen und
           Krankenversicherung mit seinen über viele Jahrzehnte ge-
           wachsenen Strukturen und Abläufen ist dies auch sehr
           schwierig. Das größte Hindernis jedoch dürfte es sein, dass
           eine Legislatur von 4 Jahren nicht ausreicht, um eine grund-
           legende Reform auf den Weg zu bringen.
           In allen Bereichen der Volkswirtschaft unserer Republik gilt
           der Grundsatz, dass der Empfänger einer Ware oder Dienst-
           leitung diese beim Leistungserbringer bezahlt – nur im Ge-
           sundheitswesen nicht. Hier ist der Leistungsempfänger (Pa-
           tient) ein Versicherter, der mit einer Prämie sicherstellt, dass
           im Leistungsfall (Krankheit) seine Versicherung die Leistung


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