Page 11 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Februar-Ausgabe 2025
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AUS DER KAMMER
Statut über Ehrungen an der Ärztekammer M-V
Am 23. November 2024 hat die Kammerversammlung ein Sta-
tut über die Ehrungen an der Ärztekammer Mecklenburg-Vor- 4. Verleihung
pommern auf den Weg gebracht. Demnach können Kammer- Die Verleihung aller genannten Ehrungen wird mit Zweidrittel-
mitglieder Berufskolleginnen und -kollegen für verschiedene mehrheit der Mitglieder des Vorstandes der Ärztekammer Meck-
Auszeichnungen vorschlagen. Dazu müssen bestimmte Voraus- lenburg-Vorpommern beschlossen.
Vorschlagsberechtigt sind alle Kammermitglieder der Ärztekam-
setzungen erfüllt sein. Im Folgenden lesen Sie das Statut im mer Mecklenburg-Vorpommern, wenn sie von mindestens zehn
Wortlaut. Die nötigen Formulare dazu finden Sie auf unserer weiteren Mitgliedern der Ärztekammer unterstützt werden.
Homepage unter www.aek-mv.de ➞ Portrait ➞ Gremien Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und eine ausführliche Be-
gründung enthalten.
5. Aberkennung
Statut über Ehrungen an der Wenn sich eine geehrte Person der genannten Ehrungen aufgrund
Ärztekammer M-V bekannt gewordener Tatsachen als unwürdig erweist, kann die
Ehrung mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Vorstandes der
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern entzogen werden.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dem Statut auf die Die Kammerversammlung wird darüber informiert.
gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich
und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen 6. Erstattung der Reisekosten und Entschädigung
gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
für Zeitaufwand
Für die Teilnahme an Kammerversammlungen erhalten die Ehren-
1. Ehrennadel mitglieder/Ehrenpräsidenten eine Erstattung der Reisekosten und
Die ,,Ehrennadel der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern“ eine Entschädigung für Zeitaufwand nach der jeweils gültigen Ent-
wird für Verdienste um die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpom- schädigungsrichtlinie der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpom-
mern verliehen. Mit der Ehrennadel sollen Persönlichkeiten geehrt mern.
werden, die sich in herausragender Weise um das Ansehen des
ärztlichen Berufes, die ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung so- Das Statut über Ehrungen in der Ärztekammer Mecklenburg-Vor-
wie die ärztliche Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern pommern tritt mit Beschlussfassung am 23. November 2024 in
verdient gemacht haben. Kraft. Gleichzeitig tritt das Statut über die Verleihung der Ehrenna-
Die Ehrennadel wird im Rahmen einer Kammerversammlung ver- del der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Novem-
liehen.
ber 2022, zuletzt geändert auf der Kammerversammlung am 20.
September 2023, außer Kraft.
2. Ehrenmitglied Kammerversammlung
Ehemaligen Mitgliedern der Kammerversammlung, die sich mit
ihrem ehrenamtlichen Engagement als Kammerversammlungs-
mitglied herausragende Verdienste um die ärztliche Selbstverwal- ANZEIGE
tung und die Ärzteschaft MecklenburgVorpommern erworben
haben, kann mit deren Zustimmung die Ehrenmitgliedschaft in der
Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpom-
mern verliehen werden.
Ehrenmitglieder können an der Kammerversammlung beratend
teilnehmen. Ronald Klopsch
Fachanwalt für Medizinrecht
3. Ehrenpräsident Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Verleihung einer Ehrenpräsidentschaft kann nach Beendigung
ihrer Tätigkeit im Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vor- Ihre Rechtsan waltskanzlei in allen arzt- und
praxisrechtlichen Angelegenheiten, u. a.:
pommern an ehemalige Präsidenten mit deren Zustimmung verlie-
hen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Vertragsarztrecht Zulassungsverfahren
Engagement als Präsident für die Ärztekammer Mecklenburg-Vor- Vertragsgestaltung Prüfverfahren
Honorarstreitigkeiten Haftungsrecht
pommern in ganz besonderer Weise Verdienste erworben haben.
Ehrenpräsidenten können an der Kammerversammlung beratend Thomas-Mann-Str. 12 Telefon: 0381 4443580 www.ra-klopsch.de
teilnehmen. 18055 Rostock Telefax: 0381 44435819 info@ra-klopsch.de
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