Page 11 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Februar-Ausgabe 2025
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AUS DER KAMMER



      Statut über Ehrungen an der Ärztekammer M-V




      Am 23. November 2024 hat die Kammerversammlung ein Sta-
      tut über die Ehrungen an der Ärztekammer Mecklenburg-Vor-  4. Verleihung
      pommern auf den Weg gebracht. Demnach können Kammer-   Die Verleihung aller genannten Ehrungen wird mit Zweidrittel-
      mitglieder Berufskolleginnen und -kollegen für verschiedene   mehrheit der Mitglieder des Vorstandes der Ärztekammer Meck-
      Auszeichnungen vorschlagen. Dazu müssen bestimmte Voraus-  lenburg-Vorpommern beschlossen.
                                                             Vorschlagsberechtigt sind alle Kammermitglieder der Ärztekam-
      setzungen erfüllt sein. Im Folgenden lesen Sie das Statut im   mer Mecklenburg-Vorpommern, wenn sie von mindestens zehn
      Wortlaut. Die nötigen Formulare dazu finden Sie auf unserer   weiteren Mitgliedern der Ärztekammer unterstützt werden.
      Homepage unter www.aek-mv.de ➞ Portrait ➞ Gremien      Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und eine ausführliche Be-
                                                             gründung enthalten.

                                                             5. Aberkennung
       Statut über Ehrungen an der                           Wenn sich eine geehrte Person der genannten Ehrungen aufgrund
       Ärztekammer M-V                                       bekannt gewordener Tatsachen als unwürdig erweist, kann die
                                                             Ehrung mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Vorstandes der
                                                             Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern entzogen werden.
       Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dem Statut auf die   Die Kammerversammlung wird darüber informiert.
       gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich
       und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen   6. Erstattung der Reisekosten und Entschädigung
       gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
                                                             für Zeitaufwand
                                                             Für die Teilnahme an Kammerversammlungen erhalten die Ehren-
       1. Ehrennadel                                         mitglieder/Ehrenpräsidenten eine Erstattung der Reisekosten und
       Die ,,Ehrennadel der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern“   eine Entschädigung für Zeitaufwand nach der jeweils gültigen Ent-
       wird für Verdienste um die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpom-  schädigungsrichtlinie der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpom-
       mern verliehen. Mit der Ehrennadel sollen Persönlichkeiten geehrt   mern.
       werden, die sich in herausragender Weise um das Ansehen des
       ärztlichen Berufes, die ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung so-  Das Statut über Ehrungen in der Ärztekammer Mecklenburg-Vor-
       wie die ärztliche Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern   pommern tritt mit Beschlussfassung am 23. November 2024 in
       verdient gemacht haben.                               Kraft. Gleichzeitig tritt das Statut über die Verleihung der Ehrenna-
       Die Ehrennadel wird im Rahmen einer Kammerversammlung ver-  del der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Novem-
       liehen.
                                                             ber 2022, zuletzt geändert auf der Kammerversammlung am 20.
                                                             September 2023, außer Kraft.
       2. Ehrenmitglied Kammerversammlung
       Ehemaligen Mitgliedern der Kammerversammlung, die sich mit
       ihrem ehrenamtlichen Engagement als Kammerversammlungs-
       mitglied herausragende Verdienste um die ärztliche Selbstverwal-                                   ANZEIGE
       tung  und  die  Ärzteschaft  Mecklenburg­Vorpommern  erworben
       haben, kann mit deren Zustimmung die Ehrenmitgliedschaft in der
       Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpom-
       mern verliehen werden.
       Ehrenmitglieder können an der Kammerversammlung beratend
       teilnehmen.                                                          Ronald Klopsch
                                                                            Fachanwalt für Medizinrecht
       3. Ehrenpräsident                                                    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
       Die Verleihung einer Ehrenpräsidentschaft kann nach Beendigung
       ihrer Tätigkeit im Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vor-         Ihre Rechtsan waltskanzlei in allen arzt- und
                                                                            praxisrechtlichen Angelegenheiten, u. a.:
       pommern an ehemalige Präsidenten mit deren Zustimmung verlie-
       hen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr        Vertragsarztrecht       Zulassungsverfahren
       Engagement als Präsident für die Ärztekammer Mecklenburg-Vor-           Vertragsgestaltung      Prüfverfahren
                                                                               Honorarstreitigkeiten      Haftungsrecht
       pommern in ganz besonderer Weise Verdienste erworben haben.
       Ehrenpräsidenten können an der Kammerversammlung beratend   Thomas-Mann-Str. 12   Telefon: 0381 4443580            www.ra-klopsch.de
       teilnehmen.                                           18055 Rostock   Telefax:  0381 44435819           info@ra-klopsch.de



      AUSGABE 2/2025 35. JAHRGANG                                                                            Seite 47
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