Page 10 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Februar 2026
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AUS DER KAMMER
RECHT
Neue Wahlordnung der Ärztekammer M-V:
Moderner, transparenter, gerechter
Nach intensiven Beratungen im Satzungsausschuss hat die Kammer-Homepage veröffentlicht werden; zudem erfolgt
Kammerversammlung nun nach beschlossener Satzung und die Auslegung der Wahlunterlagen weiterhin analog in der
Geschäftsordnung auch über eine neue und überarbeitete, Geschäftsstelle.
der seit 1994 bestehenden Wahlordnung entschieden. Seit
Juni 2024 fanden sieben Sitzungen des Satzungsausschus- Diskussion zur Wahlkreiseinteilung
ses statt, ergänzt durch eine Vorstandsbefassung und eine
Online-Informationsveranstaltung am 10. September 2025, Zunächst war vorgesehen, die Wahlkreise der Ärztekammer
in der die vorgesehenen Änderungen vorgestellt und disku- zu vergrössern und an die politischen Wahlkreise von Meck-
tiert wurden. Zahlreiche Anmerkungen aus dieser Veranstal- lenburg-Vorpommern anzupassen. Dies hätte zu einer Redu-
tung sowie aus dem Wahlausschuss flossen in die finale Fas- zierung von derzeit 18 auf 8 Wahlkreise geführt. Nach inten-
sung ein. Ziel der Überarbeitung: eine modernisierte, verein- siver Diskussion und Rückmeldung aus der Informationsver-
fachte und transparentere Wahlordnung. anstaltung am 10. September 2025 wurde entschieden, die
bisherige Wahlkreiseinteilung beizubehalten – um die flä-
Wesentliche Änderungen im Überblick chendeckende Repräsentanz insbesondere der ländlichen
Regionen sicherzustellen.
Vereinfachte Abläufe und klare Fristen: Zeitliche Abläufe
wurden entzerrt, Fristen und Stichtage präzise definiert. Bewährtes bleibt bestehen
Maßgeblich ist künftig der 31. Mai des Wahljahres als
Stichtag für die Zugehörigkeit zu einem Wahlkreis. Wahl- Beibehalten wird die Möglichkeit mehrerer Listen innerhalb
vorschläge können vom 1. bis 31. Juli eingereicht werden, eines Wahlkreises sowie das Verhältniswahlsystem, das eine
die Stimmzettel müssen bis 30. November, 12 Uhr, zuge- faire Vertretung aller Gruppen gewährleistet. Dies hat die
gangen sein. Kammerversammlung in einer spannenden Abstimmung am
Digitale Einreichungsmöglichkeit: Wahlvorschläge können 22.11.25 entscheiden. Zum besseren Verständnis der Termi-
künftig postalisch oder digital über das Mitgliederportal ne werden wir demnächst auf der Homepage einen Zeit-
übermittelt werden. strahl darstellen.
Weniger Formalaufwand: Für Wahlvorschläge genügen Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir rechtzeitig
künftig 10 statt bisher 20 Unterstützerunterschriften. zur Kammerwahl in diesem Jahr die neue Wahlordnung vor-
Mehr Gerechtigkeit und Transparenz: Die Reihenfolge der gelegt und stellen sie in diesem Jahr damit auf die Probe.
Kandidierenden auf den Landeslisten wird künftig durch
Losverfahren (Randomisierung) ermittelt – ebenso die Machen Sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch – aktiv und
Reihenfolge bei mehreren Wahlkreislisten. passiv!
Zwei Stimmzettel: Gewählt wird künftig mit einem Stimm-
zettel für die Landesliste und einem für die jeweilige Dipl.-Med. Torsten Lange,
Wahlkreisliste. Vorsitzender des Satzungsausschusses der ÄKMV
Vertrauensperson: Die erste Person einer Wahlkreisliste
fungiert künftig als Vertrauensperson und Ansprechpart- Dr. Kathrin Kohlen,
ner für den Wahlausschuss. stellv. Vorsitzende des Satzungsausschusses der ÄKMV
Auszählung unter der Woche: Die Stimmenauszählung er-
folgt am jeweils folgenden Arbeitstag, um eine reibungs-
lose Durchführung zu gewährleisten.
Information und Transparenz: Steckbriefe der Kandidie-
renden können ab dem 1. Oktober des Wahljahres auf der
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