Page 10 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Februar 2026
P. 10

AUS DER KAMMER
       RECHT



           Neue Wahlordnung der Ärztekammer M-V:

           Moderner, transparenter, gerechter






           Nach intensiven Beratungen im Satzungsausschuss hat die   Kammer-Homepage veröffentlicht werden; zudem erfolgt
           Kammerversammlung nun nach beschlossener Satzung und    die Auslegung der Wahlunterlagen weiterhin analog in der
           Geschäftsordnung auch über eine neue und überarbeitete,   Geschäftsstelle.
           der seit 1994 bestehenden Wahlordnung entschieden. Seit
           Juni 2024 fanden sieben Sitzungen des Satzungsausschus-  Diskussion zur Wahlkreiseinteilung
           ses statt, ergänzt durch eine Vorstandsbefassung und eine
           Online-Informationsveranstaltung am 10. September 2025,   Zunächst war vorgesehen, die Wahlkreise der Ärztekammer
           in der die vorgesehenen Änderungen vorgestellt und disku-  zu vergrössern und an die politischen Wahlkreise von Meck-
           tiert wurden. Zahlreiche Anmerkungen aus dieser Veranstal-  lenburg-Vorpommern anzupassen. Dies hätte zu einer Redu-
           tung sowie aus dem Wahlausschuss flossen in die finale Fas-  zierung von derzeit 18 auf 8 Wahlkreise geführt. Nach inten-
           sung ein. Ziel der Überarbeitung: eine modernisierte, verein-  siver Diskussion und Rückmeldung aus der Informationsver-
           fachte und transparentere Wahlordnung.               anstaltung am 10. September 2025 wurde entschieden, die
                                                                bisherige  Wahlkreiseinteilung  beizubehalten  –  um  die  flä-
           Wesentliche Änderungen im Überblick                  chendeckende  Repräsentanz  insbesondere  der  ländlichen

                                                                Regionen sicherzustellen.
            Vereinfachte Abläufe und klare Fristen: Zeitliche Abläufe
             wurden entzerrt, Fristen und Stichtage präzise definiert.  Bewährtes bleibt bestehen
             Maßgeblich  ist  künftig  der  31.  Mai  des  Wahljahres  als
             Stichtag für die Zugehörigkeit zu einem Wahlkreis. Wahl-  Beibehalten wird die Möglichkeit mehrerer Listen innerhalb
             vorschläge können vom 1. bis 31. Juli eingereicht werden,  eines Wahlkreises sowie das Verhältniswahlsystem, das eine
             die Stimmzettel müssen bis 30. November, 12 Uhr, zuge-  faire Vertretung aller Gruppen gewährleistet. Dies hat die
             gangen sein.                                       Kammerversammlung in einer spannenden Abstimmung am
            Digitale Einreichungsmöglichkeit: Wahlvorschläge können  22.11.25 entscheiden. Zum besseren Verständnis der Termi-
             künftig postalisch oder digital über das Mitgliederportal  ne werden wir demnächst auf der Homepage einen Zeit-
             übermittelt werden.                                strahl darstellen.
            Weniger Formalaufwand: Für Wahlvorschläge genügen  Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir rechtzeitig
             künftig 10 statt bisher 20 Unterstützerunterschriften.  zur Kammerwahl in diesem Jahr die neue Wahlordnung vor-
            Mehr Gerechtigkeit und Transparenz: Die Reihenfolge der  gelegt und stellen sie in diesem Jahr damit auf die Probe.
             Kandidierenden auf den Landeslisten wird künftig durch
             Losverfahren (Randomisierung) ermittelt – ebenso die  Machen Sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch – aktiv und
             Reihenfolge bei mehreren Wahlkreislisten.          passiv!
            Zwei Stimmzettel: Gewählt wird künftig mit einem Stimm-
             zettel für die Landesliste und einem für die jeweilige                           Dipl.-Med. Torsten Lange,
             Wahlkreisliste.                                               Vorsitzender des Satzungsausschusses der ÄKMV
            Vertrauensperson: Die erste Person einer Wahlkreisliste
             fungiert künftig als Vertrauensperson und Ansprechpart-                                Dr. Kathrin Kohlen,
             ner für den Wahlausschuss.                               stellv. Vorsitzende des Satzungsausschusses der ÄKMV
            Auszählung unter der Woche: Die Stimmenauszählung er-
             folgt am jeweils folgenden Arbeitstag, um eine reibungs-
             lose Durchführung zu gewährleisten.
            Information und Transparenz: Steckbriefe der Kandidie-
             renden können ab dem 1. Oktober des Wahljahres auf der


       Seite 90                                                                      ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
   5   6   7   8   9   10   11   12   13   14   15