Page 11 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Februar 2026
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AKTUELLES
Information über den Verdacht auf
Arzneimittelmissbrauch
Eine Patientin hat über einen Zeitraum von neun Monaten e- dikation, auch wenn das e-Rezept in einer anderen Apotheke
Rezepte für ca. 42 Packungen Zolpidem 10 mg à 20 Stück in ver- eingelöst wurde.
schiedenen Apotheken Mecklenburg-Vorpommerns eingelöst. Ärzte haben unter der Voraussetzung, dass der Patient den Zu-
Die Verordnungen stammen von mehr als elf unterschiedlichen griff auf die ePA nicht unterbunden hat, in ihrer Software eben-
Haus- und Fachärzten aus dem Raum Rostock, Stralsund und falls die Möglichkeit, die eML einzusehen und somit Doppelver-
Rügen. Der Abstand der Verordnungen beträgt zum Teil ein bis ordnungen zu detektieren.
wenige Tage. Zusätzlich wurden im genannten Zeitraum noch Um Ärztehopping und Arzneimittelmissbrauch zu vermeiden,
e-Rezepte für mehrere Großpackungen Diclofenac 100 mg, Me- sollten besonders Ärzte im ambulanten Bereich sensibilisiert
tamizol, Etoricoxib 90 mg, Alprazolam und Venlafaxin in ver- werden, bei bestimmten Konstellationen (z.B. ortsfremde Pati-
schiedenen Stärken eingelöst. enten, Arztbesuch im Vertretungsfall, Verordnung häufig miss-
In den Apotheken können unter bestimmten softwaretechni- bräuchlich verwendeter Arzneimittelgruppen) ihre Verordnun-
schen Voraussetzungen diese Informationen bis zu drei Tage nach gen genau zu prüfen, gegebenenfalls die Informationen aus der
Stecken der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen des eML abzurufen und die entsprechenden Schlüsse daraus zu
e-Rezept-Abrufs als elektronische Medikationsliste (eML) einge- ziehen.
sehen werden. Voraussetzung ist, dass der Patient der Nutzung Dr. Konstanze Jahn-Harnack
der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht widersprochen hat. Mitglied des Vorstandes der Apothekerkammer
Bei entsprechender Einstellung der Apothekensoftware kommt Mecklenburg-Vorpommern und der Arzneimittelkommission
es zu einer Warnmeldung bezüglich einer möglichen Doppelme- der Deutschen Apotheker
Nachrichtliche Hinweise
Die Bekanntmachung der Neufassung der Wahlordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 10.
Dezember 2025 wurde unter www.aek-mv.de am 02.02.2026 bereitgestellt.
Die Bekanntmachung der Neunten Änderung der Gebührensatzung der Ärztekammer Mecklenburg-
Vorpommern vom 10. Dezember 2025 wurde unter www.aek-mv.de am 02.02.2026 bereitgestellt.
Die Bekanntmachung der Dritten Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-
Vorpommern vom 10. Dezember 2025 wurde unter www.aek-mv.de am 02.02.2026 bereitgestellt.
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AUSGABE 3/2026 36. JAHRGANG Seite 91

