Page 11 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Februar 2026
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AKTUELLES



      Information über den Verdacht auf

      Arzneimittelmissbrauch






      Eine Patientin hat über einen Zeitraum von neun Monaten e-  dikation, auch wenn das e-Rezept in einer anderen Apotheke
      Rezepte für ca. 42 Packungen Zolpidem 10 mg à 20 Stück in ver-  eingelöst wurde.
      schiedenen Apotheken Mecklenburg-Vorpommerns eingelöst.   Ärzte haben unter der Voraussetzung, dass der Patient den Zu-
      Die Verordnungen stammen von mehr als elf unterschiedlichen   griff auf die ePA nicht unterbunden hat, in ihrer Software eben-
      Haus- und Fachärzten aus dem Raum Rostock, Stralsund und   falls die Möglichkeit, die eML einzusehen und somit Doppelver-
      Rügen. Der Abstand der Verordnungen beträgt zum Teil ein bis   ordnungen zu detektieren.
      wenige Tage. Zusätzlich wurden im genannten Zeitraum noch   Um Ärztehopping und Arzneimittelmissbrauch zu vermeiden,
      e-Rezepte für mehrere Großpackungen Diclofenac 100 mg, Me-  sollten besonders Ärzte im ambulanten Bereich sensibilisiert
      tamizol, Etoricoxib 90 mg, Alprazolam und Venlafaxin in ver-  werden, bei bestimmten Konstellationen (z.B. ortsfremde Pati-
      schiedenen Stärken eingelöst.                        enten, Arztbesuch im Vertretungsfall, Verordnung häufig miss-
      In  den  Apotheken  können  unter  bestimmten  softwaretechni-  bräuchlich verwendeter Arzneimittelgruppen) ihre Verordnun-
      schen Voraussetzungen diese Informationen bis zu drei Tage nach   gen genau zu prüfen, gegebenenfalls die Informationen aus der
      Stecken der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen des  eML abzurufen und die entsprechenden Schlüsse daraus zu
      e-Rezept-Abrufs als elektronische Medikationsliste (eML) einge-  ziehen.
      sehen werden. Voraussetzung ist, dass der Patient der Nutzung                    Dr. Konstanze Jahn-Harnack
      der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht widersprochen hat.   Mitglied des Vorstandes der Apothekerkammer
      Bei entsprechender Einstellung der Apothekensoftware kommt   Mecklenburg-Vorpommern und der Arzneimittelkommission
      es zu einer Warnmeldung bezüglich einer möglichen Doppelme-                         der Deutschen Apotheker






                                             Nachrichtliche Hinweise


        Die Bekanntmachung der Neufassung der Wahlordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 10.
        Dezember 2025 wurde unter www.aek-mv.de am 02.02.2026 bereitgestellt.

        Die Bekanntmachung der Neunten Änderung der Gebührensatzung der Ärztekammer Mecklenburg-
        Vorpommern vom 10. Dezember 2025 wurde unter www.aek-mv.de am 02.02.2026 bereitgestellt.

        Die Bekanntmachung der Dritten Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-
        Vorpommern vom 10. Dezember 2025 wurde unter www.aek-mv.de am 02.02.2026 bereitgestellt.






                                                                                                         ANZEIGE












      AUSGABE 3/2026 36. JAHRGANG                                                                            Seite 91
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